Euskirchens Tuchmacher und ihre Arbeiter


Von Heinz Küpper



VI. Aufstieg und Niedergang der neugegründeten Innung


Der Aufschwung und die ersten Spannungen zwischen größeren und kleineren Tuchmachern

Oben haben wir schon einen Hinweis auf den Niedergang der selbständigen kleineren Tuchmacher. Es läßt sich von vornherein vermuten, daß die vielverschriene „Vervollkommnung der Maschinerien“ (Stadtarchiv A. 138) daran schuld ist. Aber man darf sich diesen Niedergang nicht so einfach, gleichsam als einen mechanischen Ablauf, vorstellen; er hat wie in ganz Deutschland auch in Euskirchen seine Geschichte. In einer Aktensammlung über die „Tuchmacher-Innung insbesondere“ (Stadtarchiv A. 423) ist deren Neugründung am 12. März 1852 protokollarisch niedergelegt. Übe diese Innung gelangten im gleichen Jahr die ersten wirklich durchgeführten Militärtuchaufträge nach Euskirchen. Was da nun Ursache und was Wirkung war, die Auftragsvergebung oder die Innungsneugründung, wird nicht ganz klar, auch nicht, ob diese Dinge politische Ursachen nach den 48er Unruhen in Deutschland gehabt haben. Jedenfalls vereinfachte rein sachlich das Vorhandensein einer Innung die Geschäftsabwicklung ungemein für die Armee-Intendantur. Diese brauchte nur mit dem Obermeister zu verhandeln, der dann den empfangenen Auftrag unter die Innungsgenossen verteilte. So darf man die Neugründung der Innung zunächst als eine Tat des Fortschritts und des Aufschwungs ansehen. Aber neben dieses dynamische Element trat von vornherein das restaurative, das auf eine Erhaltung oder gar Wiederherstellung handwerkliche Zustände hinarbeitete.

Der Kopf des Statuts (Stadtarchiv A. 284) bezieht sich ausdrücklich auf die am 12. März 1706 begründete Tuchmacherzunft, was noch betont wird, indem man die neue Innung auch an einem 12. März ins Leben treten läßt. So finden wir auch im Statut selbst, soweit es erhalten ist, für das „ehrbare Handwerk“, aber keineswegs für Industrieunternehmungen typische Satzungen. Nur ein Beispiel: Viermal im Jahr werden an den Quatembertagen Messen für die toten Zunftbrüder zelebriert; der Besuch wird zur Pflicht gemacht. Auch die Formulierungen der zu leistenden sozialen Maßnahmen innerhalb der Zunft sind durchaus auf das Handwerk gemünzt. Wir sahen ja auch, wie im Statut der späteren Tuchmacherkrankenkasse die Reihenfolge „Gesellen, Lehrlinge und Fabrikarbeiter“ (Stadtarchiv A. 284) bemängelt wurde.

Überhaupt verraten die Verhandlungen zur Einrichtung dieser Kasse Spannungen zwischen den großen und den kleinen Tuchmachern. Damals, 1855, gehörten schon nicht mehr alle größeren Fabrikanten der Innung an (Stadtarchiv A. 284). Sie hatten als zahlenmäßig zwar kleine Gruppe doch in der Beitragszahlung schon das gleiche oder schon größere Gewicht als die Innung, dem denn auch nach Vorschlag von Köln eine Parität im Kassenvorstand - drei Innungsmeister und drei nicht der Innung angehörige Fabrikanten entsprechen sollte. Dem Vorstand gehörten ferner noch an „vier Fabrikarbeiter oder Gesellen“. Diese Krankenkasse sollte ursprünglich rein aus der Innung hervorgehen, und das mag ein Grund sein, warum die der Innung nicht mehr angehörenden Fabrikanten nur sehr zögernd die Einrichtung der Kasse zur Notiz nahmen, ja, wie der Bürgermeister schreibt, „dem für die arbeitende Klasse so wohlthätigen Institut sehr gerne hindernd in den Weg treten mögen.“ (Stadtarchiv A. 284). Sie erschienen trotz mehrfacher ortsüblicher (durch Ausschellung) und persönlicher Einladung zu keiner Wahlversammlung, so daß schließlich nach vielem Hin und Her die Vorstandsmitglieder aus ihrer Gruppe vom Bürgermeister, der überhaupt die größte Bemühung in der Sache zeigte, ernannt werden mußten. Dann scheinen sie aber gleich ordentlich mitgearbeitet zu haben. So wird man ihr Widerstreben vorher nicht ausschließlich als unsoziale Haltung auslegen dürfen, es war auch viel allgemeine Opposition gegen die Innung darin.

Daß diese Opposition so unsachlich werden konnte, zeigt, wie heftig sie sein mußte. Sie dürfte sich weniger gegen die formal-konservativen Bestrebungen der Innung gewandt haben, sie hatte handfesteren Anlaß. Daß der an den Obermeister ergangene Militärauftrag unter die Tuchmacher der Stadt verteilt wurde, das war ja eine Art Planwirtschaft, und die Verteilung geschah gewiß nicht nur nach dem Maßstab der Produktionskapazität. Die kleineren Tuchmacher innerhalb der Innung wachten eifersüchtig darüber, daß die größeren nur ja nicht mehr als ihr zugeteiltes Quantum produzierten (Stadtarchiv A. 284), obwohl die größeren mehr leisten konnten. Darum traten die Fabrikanten wohl auch aus der Innung aus und tätigten ihre Verhandlungen mit der Intendantur selbständig (Stadtarchiv A. 423). Um diese Zeit tauchte in den Bevölkerungslisten und anderen Akten schon vereinzelt die Bezeichnung „Kaufmann und Tuchfabrikant“ auf, wohl bewußt gegen die kleineren Tuchmacher formuliert; sie beweist, daß sich die größeren Fabrikanten seither als Unternehmer fühlten, wofür die obige Doppelbezeichnung ja nur eine Umschreibung ist, weil wieder einmal der eindeutige Name noch fehlte.


Konjunktur und Verschwinden der kleineren Tuchmacher

Bis zum Beginn der 60er Jahre dauert der „Kampf“ zwischen den größeren und kleineren Tuchmachern. Im Hintergrund steht immer die Armee-Intendantur. Wieder ist es 1860 der Bürgermeister Peter Josef Ruhr - nicht zu verwechseln mit dem erwähnten Tuchfabrikanten Peter Cornelius Ruhr - , der, wie seinerzeit bei der Krankenkasse, die Angelegenheit in die Hand nimmt. Wie damals bemüht er sich um eine begriffliche Bestimmung von „Tuchmachern“ und „Tuchfabrikanten“, und sie fällt nun nach fünf Jahren bezeichnend anders aus. Ich zitiere wörtlich den Entwurf: „... als Tuchmacher und Tuchbereiter ... habe ich diejenigen verstanden, welche (für andere Fabrikanten) mit entweder eigenen oder fremden Werkzeugen, mit oder ohne Verwendung von Zuthaten die ihnen von Fabrikinhabern gegebenen Rohstoffe gegen Bezahlung verarbeiten.“ (Stadtarchiv A. 423).

Jetzt wird nicht mehr schematisch nach der Zahl der Beschäftigten, sondern nach der technischen und wirtschaftlichen Betriebsverfassung unterschieden. Der Grund für diese ganz andere Sehweise nach so kurzer Zeit liegen im raschen technischen Aufbau der Industrie während dieser Zeit, und der ist möglich geworden durch die Militärtuchlieferungen. Die Formulierung oben läßt noch etwas anderes vermuten, nämlich, das „Lohnwerk“, d.h. die wirtschaftliche Unselbständigkeit sei bei den kleineren Euskirchener Tuchmachern an die Stelle des „Preiswerks“, der technischen und wirtschaftlichen Selbständigkeit, getreten. Das wäre für Euskirchen eine völlig neue Erscheinung. Zwar haben die Hilfswerke immer schon „fremde Rohstoffe“ verarbeitet, aber sie wurden deshalb nicht wirtschaftlich abhängig. Und erst recht die Selbständigkeit der kleineren Weber war vorher niemals angetastet worden (vgl. Renelt S. 64).

Nun scheinen sich aber - darauf weisen auch die ziemlich wirren Zahlenangaben, die aus Renelts Buch und den Akten über diese Zeit zu gewinnen sind - seit der Konjunktur der Militäraufträge zahlreiche kleine Tuchmacher selbständig etabliert zu haben, die jedoch rasch wieder in den Sog der wachsenden Fabriken gerieten; über eine sehr kurze Zwischenstufe des „Lohnwerks“ wurden sie dann wieder selbständig. Renelt berichtet für das Jahr 1859 (S.21), daß die Zahl der selbständigen Tuchmacher von 72 im März auf 56 im Juni gefallen sei, während in der gleichen Zeit die Zahl der Webstühle von 179 auf 223 stieg. Für März kann ich diese Zahl bestätigen (Stadtarchiv A. 423), es gab da noch 36 Tuchmacher mit ein oder zwei Webstühlen. In den kommenden Jahrzehnten sank die Zahl der kleinen Tuchmacher immer mehr ab. 1872 gab es noch 35 selbständige Tuchmacher in Euskirchen, 1879 noch 13, 1889 wieder 18 (vgl. Renelt S. 30 ff.). Aber das waren dann längst Fabrikbesitzer im modernen Sinn. Die Tuchmacherinnung als solche hörte schon 1865 auf zu existieren (nach Renelt S. 93).

Wir müssen jedoch noch etwas bei ihrem Niedergang verweilen. 1860 forderte die Intendantur, wohl um die Geschäftsabwicklung weiter zu vereinfachen, vielleicht auch mit fürsorglichen Absichten - das Verhältnis der Euskirchener Tuchmacher zu ihren staatlichen Auftraggebern war nicht das gleichberechtigter Geschäftspartner, es trug Züge der Untertänigkeit - , daß alle Tuchmacher, also auch die Fabrikanten, über die Innung zu submittieren. d. h. sich um Aufträge zu bemühen hätten. Darauf antwortete der Bgm. Ruhr in einer „vertraulichen Mittheilung“ über die Innung: „ ... obwohl der Vorstand sehr brav ist, jedoch mit Bezug auf Bildung anderen Fabrikanten nachstehen muß, insbesondere ist die gegenwärtige Schau-Commission nicht der Art zusammengesetzt, daß man den größeren und gebildeten Fabrikanten mit der Innung zu submittieren zumuthen kann“ (Stadtarchiv A. 423).

Daraus geht hervor, daß diese kleinen Tuchmacher sich gesellschaftlich nicht sehr von den „Fabrikarbeitern“ im dargelegten Sinn unterschieden. Sotauchten sie, als sei indie Fabriken gehen mußten, als gewöhnliche Arbeiter unter. Das bestätigten auch mündliche Berichte, allerdings aus zweiter Hand. Sie wirkten also in keiner Weise auf die Personalverfassung der größeren Betriebe ein, im Gegensatz etwa zu den ehemals selbständigen Meistern zu Aachen, von denen Josef Dahmen (S. 67) uns berichtet, sie seien zu zwei Dritteln des Meisterlohnes beschäftigt, also gegenüber den proletarischen Arbeitern bevorzugt behandelt worden und unterschieden sich von diesen in der Gesinnung bis zur Gegenwart. Das ist meines Wissens in Euskirchen nicht der Fall. Hier haben sich nicht eine Jahrhundert alte Handwerkergruppe und ein entwurzeltes Proletariat schroff gegenübergestanden.

So alt war das erst nach der Zeitenwende der Französischen Revolution entstandene Euskirchener Tuchmachergewerbe ja nicht, daß es ein tief und breit wirkendes Standesbewußtsein hätte hervorbringen können, das besaßen vielleicht die 39 Tuchmacherfamilien von 1818. Aber die zahlreichen, in der Konjunktur hinzukommenden Tuchmacher, besonders die der 50er Jahre, kannten es nicht. Sie konnten eben weben und besaßen Webstühle. Sie übten ihr Gewerbe aus. Etwa wie heute ein Landwirt oder sonstwer, der eine Maschine zur Bimsteinfabrikation besitzt, Bausteine mehr oder weniger nebenbei herstellt.


Der Beginn der modernen Fabrik

Wahrscheinlich war es auch ein Sinn der Innung, gegenüber diesen Erscheinungen die Handwerklichkeit des Gewerbes zu bewahren. So wurde schon 1852 eine aus fünf Innungsmitgliedern bestehende „Prüfungs-Commission“ (vgl. Renelt, Anhang XV) eingesetzt. Sie entsprach einer Gesetzesvorschrift vom 9. 2. 1894, nach der Tuchmacher „bei Errichtung ihres Gewerbes die Tuchmacher-Meisterprüfung“ (Stadtarchiv A. 423, Näheres s. Renelt S. 89 ff.) zu machen hatten; es lagen dem allgemeine Bestrebungen in Preußen zum Schutze des Handwerks zugrunde. In Euskirchen aber hatte die „Prüfungs-Commission“ bis 1861 „nur einige Gesellenprüfungen unentgeltlich und keine Meisterprüfung“ abgehalten (Stadtarchiv A. 423).

Bisher waren Tuchmacher auch ohne Meisterprüfung in die Innung aufgenommen worden. Nun aber wird 1861 verlangt, daß die Fabrikanten der jungen Generation eine Meisterprüfung abzulegen hätten. Sie sollten sich damit wieder der handwerklichen Innung unterstellen, was nach Lage der Zeit eine durchaus reaktionäre und unhaltbare Forderung war (Stadtarchiv A. 243). So sehen wir denn auch, wie der Bürgermeister, auf dessen Bemühung hin 1852 die Innung überhaupt entstanden war, sich bereits 1860 in der zitierten „vertraulichen Mittheilung“ gegen die Innung und zugunsten der Fabrikanten ausspricht. Am 2. Mai 1861 schriebt er dann an den Landrat einen grundlegenden und den Machtkampf zwischen Industrie und Handwerk auch wohl abschließenden Bericht, der mit großer Eindringlichkeit die neue Zeit begreift und darstellt (Stadtarchiv A. 243).

Den alten Tuchmachern, den noch selbständigen der Innung, fiel es schwer, die jungen Unternehmer, die sich nur durch Kapital, aber noch nicht durch handwerkliches Können wie die alten Fabrikherrn qualifiziert hatten, anzuerkennen. So wird nun eine Einengung und dadurch Rettung des Handwerklichen versucht: „Der Innungs-Vorstand hält vielmehr dafür, daß ... Tuchmacher nur diejenigen zu verstehen sein dürften, wleche ihre Waaren mit eigener Hand (von mir gesperrt) selbst verfertigen ... und nur das Geschäft handwerksmäßig betreiben oder solche, welche nur Weber sind, die in ihren Wohnungen 1 - 2 Stühle haben und für andere Fabrikanten weben.“ Es zeigt sich darin, wie der „Tuchmacher“ bald zum „Fabrikarbeiter“ werden wird, der aber „sein Handwerk versteht“ und das in der Unterordnung unter den Arbeitgeber betont haben will.

Dem widerspricht, daß bei der neuen und dritten begrifflichen Differenzierung innerhalb der Arbeitgeberschaft, die Bürgermeister Ruhr unternimmt, die Bezeichnung „Tuchmacher“ noch einmal für die Arbeitgeber gebraucht wird. Hier unterscheidet Ruhr nun nach dem Vorhandensein einer eigenen Kraftmaschine sowie nach der möglichst großen Annäherung an die Volltuchfabrik, d.h. der Fabrik, die alle Phasen der Tuchherstellung in sich vereinigt. Völlig neu ist, daß in der Bezeichnung „Tuchmacher“ noch einmal für die Arbeitgeber gebraucht wird. Hier unterscheidet Ruhr nun nach dem Vorhandensein einer eigenen Kraftmaschine sowie nach der möglichst großen Annäherung an die Volltuchfabrik, d.h. der Fabrik, die alle Phasen der Tuchherstellung in sich vereinigt.

Völlig neu ist, daß in der Bezeichnung für die größeren Unternehmer ein Hinweis auf die Art ihres Gewerbes, auf Tuch, ganz fortfallen soll, sie sollen einfach Fabrikanten heißen im Gegensatz zu den kleineren „Tuchfabrikanten“. Hier wirken schon Vorstellungen von außen herein, die aber auf die Euskirchener Verhältnisse nicht zutreffen. Die Euskirchener Tuchfabrikanten waren weder damals noch jemals später dem Fachlichen ihres Gewerbes entfremdet. Aber unserem Bürgermeister kam es ja auch nur darauf an, das neuartige des Unternehmens gegenüber dem alten Tuchmacher zu betonen. Dieses Neuartige wird nun eindeutig als durch die Technik begründet gesehen. „Überhaupt hat das Tuchmacherhandwerk durch die Vervollkommnung der Fabriken eine ganz andere Richtung angenommen.

Früher wurde das Garn mit der Hand gesponnen, hierzu war für den Tuchmacher Geschicklichkeit nötig, was jetzt auf Spinnmaschinen geschieht, früher ...“ (Stadtarchiv A. 423), jetzt wird eine ganze Reihe von ähnlichen Beispielen aufgezählt, bis schließlich das Ergebnis folgt (wörtlich aus dem Entwurf zitiert): „Überhaupt, da alle Hauptzweigen der Tuchfabrikation nur auf Dampf oder Waßer Mühlenwerke unter Aufsicht des Fabrikherrn, aber noch mehr unter Aufsicht des Fabrikmeisters durch Fabrikarbeiter und junge 14jährige Knaben und Mädchen (zu ergänzen wohl: verrichtet werden), so erscheint es wirklich, daß für die Zweige der Fabrikinhaber noch der Fabrikarbeiter eine Meisterprüfung abzulegen erforderlich ist.“ (Stadtarchiv A. 423). Dann wird noch hinzugefügt, der Unternehmer habe sich bei der gegenwärtigen Tuchfabrikation nur zu kümmern
1. um den Einkauf feinster Wolle und
2. um die Anschaffung modernster Maschinen und deren sorgfältigste Pflege durch die Werkmeister.
Also schlägt der Bürgermeister vor, daß eine Prüfung nur für Werkmeister und Kesselheizer gefordert werden solle.

Wenn wir von den Übertreibungen vorläufig absehen, so liefert dieser Bericht doch einen klaren Grundriß zur Betriebsverfassung, wie sie in der Euskirchener Tuchindustrie bis in das erste Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts bestand. Diese Betriebsverfassung wird von folgenden Umständen bestimmt:
1. der kleinstädtischen und ländlichen Umwelt;
2. der handwerklichen Herkunft und Befähigung der Unternehmer und eines großen Teiles der Arbeiter;
3. der Technisierung;
4. der überwiegenden Produktion von Militärtuch und anderer Stapelware.

Einige dieser Umstände bedürfen noch einiger Erläuterung.


VII. Die Militärtuchlieferungen

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Entnommen: Heimatkalender für den Kreis Euskirchen 1955


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