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*) aufgegebene Domainnamen des Verfassers
**) aufgegebene E-Mail Adressen d. Verfassers

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Veröffentlichungen, Texte, Bilder, Artikel, Daten-CD's und Sammlungen unter obigen Namen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht für gewerbliche Zwecke weitergegeben oder verwendet werden. Veröffentlichungen der Inhalte privater Art, sowie mit historischem, heimatkundlicher oder gemeinnützigem Charakter bedürfen der Genehmigung, sofern es sich um bei WISOVEG erarbeitete Inhalte handelt.

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Für private Sammelzwecke dürfen die Texte und Bilder erfaßt und unter Angabe des Urhebers „Heinrich Klein, Kerpen“ gesammelt werden. Bei der Weitergabe von wesentlichen Bestandteilen der Sammlung erbitte ich um eine kurze Mitteilung.

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Die mir für Sammler- oder Internetzwecke überlassenen Bilder und Texte Dritter unterliegen deren gesondertem Copyright und dürfen grundsätzlich nicht weitergegeben oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Bilder mit einer höherwertigen Auflösung dürfen auf keinen Fall ausgedruckt weiterveräußert werden.

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Fotografieren auf öffentlichem Gelände

ist gemäß Grundgesetz, Art.2 Abs.1 und Art.5 grundsätzlich erlaubt, eine Einschränkung kann gemäß Art.2 Abs.2 nur durch Gesetz erfolgen. Ein solches Gesetz existiert nicht. Auch die Ansicht, Fahrer, Fahrgäste oder Umstehende hätten ein Anrecht auf das eigene Bild oder könnten das Fotografieren untersagen, ist unrichtig. Im Kunstschutzgesetz (KSchG), § 23 heißt es: “Ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet oder zur Schau gestellt werden: 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen.” Hiernach sind die auf dem Omnibusbild befindlichen Personen nur als “Beiwerk” oder “Staffage” anzusehen. Also darf jeder ungehindert Omnibusse fotografieren, solange er sich auf öffentlichem Gelände befindet.

Dank

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