Secundär=Bahn von Call nach Hellenthal.








Die anerkennenswerthe Opferwilligkeit, mit welcher ein Theil der Industriellen des Schleidener Thales kürzlich Beiträge gezeichnet hat zum Grunderwerb für die projektirte Sekundär=Bahn von Call nach Hellenthal, hat einem Ungenannten zum Anlaß gedient, sich in Nro. 37 ds. Bl. über jene Zeichnungen und die Ausführung des erwähnten Projektes in einer Weise auszusprechen, die einige Worte als Erwiderung, resp. zur Aufklärung des Sachverhaltes nothwendig erscheinen läßt.

In dem fragl. Artikel ist zunächst die Rede von Bedingungen, an welche die Rhein. Eisenb.=Gesellsch. die Uebernahme des Baues der Bahn geknüpft habe und die „in der unentgeltlichen Hergabe des gesammten Grundeigenthums seitens des Kreises (?) und in der Zeichnung größere Summen durch die bei der Bahn zumeist interessirten Industriellen“ bestehen sollen.

Will man hier den Verfasser nicht der geflissentlichen Entstellung des Sachverhaltes für schuldig halten, dann muß man bedauern, daß er die in Nr. 27 und 29 ds. Bl. in der nämlichen Angelegenheit veröffentlichten Artikel, die er doch in so kühner Weise bekämpft, so wenig verstanden hat. Es wird aus jenen Artikeln jeder Vernünftige ersehen, daß die Angelegenheit sich erst im ersten Stadium der Vorbereitung befand und noch gar nicht so weit gediehen war, daß zwischen beiden Theilen, den Bahninteressenten einer= und der Rhein. Eisenb.=Gesellsch. andererseits, über die gegenseitigen Bedingungen verhandelt werden konnte; es geht aus dem Artikel in Nro. 29 klar hervor, daß die Interessenten mit der Rhein. Eisenb.=Gesellsch. noch gar nicht in directe Verbindung getreten waren, daß dieses vielmehr erst dann geschehen sollte, wenn die Interessenten sich in der Lage befänden, der Rhein. Bahn für den Grund=Erwerb 15,000 Thlr. anzubieten; derselbe Artikel sagt ausdrücklich, daß dieses Opfer nicht dem Kreise aufgebürdet werden solle und könne, wie der Verfasser des Artikels in Nro. 37 anzugeben beliebt, sondern daß dasselbe von den Industriellen des Thales gebracht werden müsse; und endlich ist aus dem nämlichen Artikel zu entnehmen, daß nicht die Rhein. Eisenb.=Gesellsch. in dieser Angelegenheit die Initiative ergriffen und sich etwa um die Erlangung jener Bahn bemüht hat, sondern daß die erste Anregung dazu von den Interessenten ausgegangen ist und daß von diesen an die Rhein. Bahn bei Anerbietung der 15,000 Thlr. „Antrag auf Erbauung der Bahn“ gestellt werden sollte.

Alle diese Thatsachen hat der Ungenannte zu ignoriren für gut befunden; - Weshalb? Ist es ihm nur darum zu thuen gewesen, seinem Aerger gegen die Rhein. Eisenb.=Gesellsch. Luft zu machen? Oder ist er ein versteckter Gegner nicht nur der Rhein. Bahn, sondern auch der Industriellen des Schleidener Thales und der Bahnanlage, und hat er aus diesem Grunde dem Kreise die Last von 15,000 Thrl. angesonnen, um bei den Kreisangehörigen außerhalb des Thales in seinen gegnerischen Bestrebungen Unterstützung zu finden? Wenn ihm das Wohl der Bewohner des Thales aufrichtig am Herzen liegt, weßhalb hat er dann den obenerwähnten beiden Artikeln so wenig Aufmerksamkeit geschenkt? Hätte er dann nicht, anstatt in unangemessener und tactloser Weise seine Auslassungen zu einer Schmährede zu machen, die Bewohner des Thales durch gründliche leidenschaftslose Widerlegung jener Artikel von der Unausführbarkeit des darin erörterten Projectes zu überzeugen, wenigstens versuchen müssen? Ist es Mangel an Wahrheitsliebe, der ihn von einer solchen Widerlegung abhält? Oder hätte der Verfasser nur einer Neigung zu journalistischer Thätigkeit nachgeben, vielleicht gar eine vermeintliche journalistische Befähigung versuchen wollen? - In der That, die Auslassungen in Nr. 37 sind, wenn nicht von der Wahrheitsliebe, so doch vom gesunden Menschenverstande so weit entfernt, daß wir glauben, dem Verfasser einen Dienst zu erweisen, wenn wir seiner Darlegung das letzterwähnte Motiv unterstellen. -

Auf welchen Thatsachen hat der Ungenannte zu ignoriren für gut befunden; - Weshalb? Ist es ihm nur darum zu thuen gewesen, seinem Aerger gegen die Rhein. Eisenb. Gesellsch. Luft zu machen? Oder ist er ein versteckter Gegner nicht nur der Rhein. Bahn, sondern auch der Industriellen des Schleidener Thales und der Bahnanlage, und hat er aus diesem Grunde dem Kreise die Last von 15,000 Thlr. angesonnen, um bei den Kreisangehörigen außerhalb des Thales in seinen gegnerischen Bestrebungen Unterstützung zu finden? Wenn ihm das Wohl der Bewohner des Thales aufrichtig am Herzen liegt, weßhalb hat er dann den obenerwähnten beiden Artikeln so wenig Aufmerksamkeit geschenkt? Hätte er dann nicht, anstatt in unangemessener und tactloser Weise seine Auslassungen zu einer Schmährede zu machen. Die Bewohner des Thales durch gründliche leidenschaftslose Widerlegung jener Artikel von der Unausführbarkeit des darin erörterten Projectes zu überzeugen, wenigstens versuchen müssen? Ist es Mangel an Wahrheitsleibe, der ihn von einer solchen Widerlegung abhält? Oder hätte der Verfasser nur einer Neigung zu journalistischer Thätigkeit nachgeben vielleicht gar eine vermeintliche journalistische Befähigung versuchen wollen? - In der That, die Auslassungen in Nro. 37 sind, wenn nicht von der Wahrheitsliebe so doch vom gesunden Menschenverstande so weit entfernt, daß wir glauben, dem Verfasser einen Dienst zu erweisen, wenn wir seiner Darlegung das letzterwähnte Motiv unterstellen. -

Auf welchen Beweggründen der Artikel in Nro. 37 aber auch beruhen mag, in allen Fällen verdient es die volle Mißbilligung der gesammten Bevölkerung des Schleidener Thales, daß ein Einzelner sich nicht entblödet, den von kurzsichtigen Köpfen gegen die Rhein. Eisenb.=Gesellsch. seit Jahren eingerührten Sauerteig in eben dem Augenblicke wieder aufzufrischen, wo ein namhafter und jedenfalls der achtbarste Theil der Bewohner des Thales es offen dokumentirt, daß die Hoffnungen zur Ausführung eines Werkes, welches der Verfasser selbst als eine „Lebensfrage“ bezeichnet, zunächst auf diese Gesellschaft gesetzt werden müssen. Es verdient eine öffentliche Zurechtweisung, wenn dieser Einzelne es wagt, einen ganzen Kreis angesehener Männer zum Gegenstande seiner Schmähungen zu machen dafür, daß sie, in richtiger Erkenntniß ihrer und des Thales Interessen, durch Zeichnung von Beiträgen den ersten Schritt zur Ausführung dieses Werkes gethan haben. Kann sich der Verfasser des Artikels in Nro. 37 wegen dieses Schrittes des „Staunens“ nicht enthalten, wie aus dem Artikel hervorgeht, so ist da seine Sache und nicht die der Bahninteressenten, die ihn ebensowenig wie jeder Andere um das Zeugnis beneiden werden, daß er durch dieses „Staunen“ seiner Urtheilsfähigkeit ausstellt. Jeder Einsichtige, darüber kann sich der Ungenannte beruhigen, wird zu wählen wissen zwischen den „Spiegelfechtereien“ der Bahninteressenten und der „baaren Münze“ des großen Unbekannten und jeder vernünftige Bewohner des Schleidener Thales wird sich sagen, daß durch die erfolgte Zusicherung von Beiträgen das Bahnproject ungleich mehr gefördert wird als wie durch die unbegründeten und ganz unzeitigen Schmähungen in Nro. 37, auf die Rhein. Eisenb.=Gesellsch.

Derartige Schmähungen gegen diese Gesellschaft sind der Zunge gewisser Leute so geläufig, daß es nicht überflüssig erscheint, deren Berechtigung etwas näher zu prüfen. Werfen wir daher einen kurzen Rückblick auf die Geschichte des Bahnprojects Düren=Schleiden, in welcher der Verfasser des Artikels in Nro. 37 offenbar das endlose Sündenregister der Rhein. Bahn gefunden zu haben glaubt und sehen wir, welchen Werth und welche Berechtigung seine Auslassungen haben.

Als in der Mitte der 40er Jahre den Industriellen des Schleidener Thales fühlbar wurde, daß sie in Folge der anderorts entstandenen Eisenbahnen mit der auswärtigen Geschäftswelt nicht mehr concurrieren konnten, vereinigten sich die Besitzer der bedeutendsten Ethabilssements in Düren, am Bleiberge und im Schleidener Thale zu einem Comité zur Begründung einer Eifelbahn in der Richtung von Düren über Commern nach Schleiden. Es muß dem Comité das Lob ertheilt werden, daß es sich mit voller Hingebung seiner Aufgabe unterzogen hat. Wenngleich wohl eine Reihe von Jahren verstrich, bevor für die Ausführung des Projectes eine feste Grundlage gewonnen werden konnte, so ist dies dem Umstande zuzuschreiben, daß die Staatsregierung dem Unternehmen jedwede materielle Unterstützung, namentlich eine Zinsgarantie, nachhaltig versagte. - Bei der Rhein. Eisenb.=Gesellsch. dagegen fanden die Verwendungen des Comités die beste Aufnahme; Zusicherungen; gestattete die Einmündung der Eifelbahn in ihren Bahnhof zu Düren; stellte die Uebernahme von ½ % Zinsen des zu 1,750,000 Thlr. veranschlagten Baukapitals in Aussicht und bemühte sich wiederholt, die Staatsregierung den den Wünschen und Bedürfnissen der Eifel willfähriger zu machen. - Da indeß auch diese Intervention keine Wirkung hatte, so ließen sich die Hauptinteressenten unter dem Namen der Eifeler Eisenbahn=Gesellschaft“ die aus anonymen Pensionären bestehen sollte, im Jahre 1853 die Concession zur Ausführung der Bahn ertheilen, in der Hoffnung, daß es dann leichter gelingen werden, für die Ausführung einen Unternehmer zu finden. Aber nach wie vor stieß man auf Schwierigkeiten und Bedenken. - Endlich anfangs 1854 gelang es, einen Engländer, George Burge, für das Project zu gewinnen. Diesem wurde die Ausführung der Bahn zur Summe von 2,400,000 Thlr. Vertragsmäßig übertragen und zur Steuerung der Vertragserfüllung die Hinterlegung einer Caution von 200,000 Thlr. bedungen. Unverweilt erfolgte die Feststellung resp. Bestätigung der Statuten und deren Aushändigung an den Unternehmer durch die Kgl. Preuß. Gesandtschaft in London. - Damit hatten die mühevollen Vorbereitungen ihren Abschluß gefunden. Das Comité durfte mit dem Erfolge seiner Thätigkeit zufrieden sein: die Ausführung der Bahn war gesichert; die Eifelbewohner konnten sich der Hoffnung hingeben, und auch bald durch ihre Fluren das schnaubende Dampfroß daherbrausen und damit Wohlstand und Lebensmuth wiederkehren zu sehen! - Wer hätte glauben mögen, daß diese so wohlbegründete Hoffnung vernichtet werden sollte? Und doch wurde sie vernichtet! Bevor noch der Unternehmer die vertragsmäßige Caution hinterlegt hatte rief die Kriegstrompete die Heeren Englands und Frankreichs nach dem Orient und lähmte allerorts jedes speculative Leben; vor den Schrecken des Krieges flüchtete das Capital in sichern Verschluß. Der Unternehmer Burge weigerte sich, seinen Verpflichtungen nachzukommen; das Comité, gestützt auf den in aller Form Rechtens abgeschlossenen Vertrag, machte ihm den Prozeß, jedoch ohne Erfolg. - Damit waren zwar die Aussichten auf Erlangung der Bahn für die nächsten Jahre verschwunden, die Rührigkeit des Comité's aber keineswegs beeinträchtigt. Nach wie vor wurde jede Gelegenheit wahrgenommen, die Staatsregierung auf das dringende Bedürfniß der Eifelbahn hinzuweisen, auch gleichzeitig Verhandlungen mit der Rhein. Eisenb.=Gesellsch. angeknüpft, welche die Uebernahme des Baues der Bahn durch letztere zum Gegenstande hatten. Diese Verhandlungen führten indeß nicht zu einem befriedigenden Resultat, hauptsächlich wohl deshalb nicht, weil die Rhein. Eisenb.=Gesellsch. den Bau der linksrheinischen Bahn anstrebte und dazu ihrer gesammten Geldmittel bedurfte. - Mittlerweile war es dem Comité für die Eifelbahn gelungen, mehrere hochgestellte Staatsbeamten, die sich durch persönlichen Augenschein über die örtlichen Verhältnisse informirten, von der unabweisbaren Nothwendigkeit der Bahn für die Eifel, sollte diese nicht totaler Verarmung anheimfallen, zu überzeugen und dies hatte zur Folge, daß die Rhein. Eisenb.=Gesllsch., als sie im Jahre 1856 die Concession zum Bau der linksrheinischen Bahn erhielt, gleichzeitig verpflichtet wurde, auch noch einige andern, weniger rentablen, kürzere Bahnstecken, u. a. auch die Düren=Schleidener, auszuführen. Nach dem desfallsigen Nachtrage zu den Statuten der Rhein. Eisenb.=Gesellschaft sollte letztere gehalten sein, die Düren=Schleidener Bahn bis zum März 1860 in Angriff zu nehmen und binnen 2 Jahren fertig zu stellen. - Zum zweiten Male hoffte die Industrie der Eifel ihre baldige Aufnahme in den allgemeinen Weltverkehr! Zum zweiten Male glaubte sie sich dem Ziele ihrer Wünsche und damit dem Ende langjähriger fast allgemeiner Geschäftsstockung nahe. - Die Folgen der längeren Absperrung vom allgemeine Verkehr hatten sich bereits so fühlbar gemacht, daß die der Rhein. Eisenb.=Gesellsch. bewilligte Frist den Interessenten zu weitgehend erschien; andererseits mochten dieselben sich auch nicht verhehlen, daß bis zu dem der genannten Gesellschaft für die Inangriffnahme des Baues festgesetzten Termine wieder wie bei dem ersten Falle, Ereignisse eintreten könnten, die die Ausführung der Bahn abermals verhinderten; sie glaubten deshalb ein Opfer nicht scheuen zu dürfen, um die Rhein. Eisenb.=Gesellschaft zur sofortigen Inangriffnahme des Baues zu vermögen. Es kam in Folge dieser Erwägungen im Juni 1856 zwischen der Rh. Eisenb.=Gesellsch. und den Hauptinteressenten ein notarieller Vertrag zu Stande, wonach Letztere den Erstern gegen die Verpflichtung, den Bahnbau möglichst bald in Angriff zu nehmen und nach Kräften zu beschleunigen, für 4 Jahre die Zinsen des Anlagecapitals à 4 % garantirten, dabei aber anerkannten, (zum großen Unglück für das ganze Bahnproject) daß die Unmöglichkeit der Geldbeschaffung zum Paricourse einer, die Gesellschaft von der Ausführung des Vertrages entbindenden höheren Gewalt, gleichgeachtet werden solle. Diese Stipulation, analog der von der Rhein. Eisenb.=Gesellschaft bei Uebernahme der Concession der Staatsregierung gegenüber geltend gemachten Clausel, daß sie den Bahnbau in der festgestellten Frist nur nach Maßgabe der Beschaffung der erforderlichen Geldmittel auszuführen gehalten sein könne, hat für das Unternehmen die traurigsten Folgen gehabt. - Die Rhein. Eisenb.=Actien welche zur Zeit der Concessionsertheilung, wie man sich erinnern wird, zwischen 118 - 120 standen, wichen in Folge unvorhergesehener Conjuncturen am Geldmarkt in kurzer Zeit bis weit unter 100, und die Gesellschaft hat nur von einem ihr vertragsmäßig gesicherten Rechte Gebrauch gemacht, - nicht aber, wie vielfach behauptet wird, die Rechte der Interessenten verletzt, - indem sie bei diesem Coursstande die Inangriffnahme der Bahn, in welcher übrigens alle Vorbereitungen getroffen waren, verzögerte. Nur kurzsichtige Köpfe können glauben machen wollen, die Coursfrage und die vorerwähnte Stipulation seien ein von der Rhein. Eisenb.=Gesellsch. vorbedachtes Manöver gewesen, ein Mittel, durch das sie sich dem Bau der Bahn dauernd habe entziehen wollen; einsichtige und sachverständige Beurtheiler werden nicht verkennen, daß jene Stipulation eine wohlberechtigte Vorsicht gewesen, und daß die Gesellschaft wenig wirthschaftlich zu Werke gegangen wäre, wenn sie ihre, übrigens zu anderen Unternehmungen bestimmten Papiere zu dem niedrigen Course veräußert hätte, um damit die Eifelbahn zu bauen. Es würde ja dadurch - unter Berücksichtigung des Coursverlustes - die Anlage, deren Rentabilität ohnehin nicht über jeden Zweifel erhaben war, noch wesentlich vertheuert worden sein, während es doch sehr im Interesse der Eifel lag, eine möglichst billige Bahn und somit niedrige Tarife zu erhalten! - Eine Verpflichtung hatte also die Rhein. Eisenb.=Gesellsch. nach dem Vertrage nicht mehr; daß sie nicht freiwillig die Bahn vor dem von der Staatsregierung festgesetzten Termine in Angriff genommen hat, kann ihr bei den vorentwickelten Verhältnissen billiger Weise nicht zum Vorwurf gemacht werden. - Es bleibt nun noch u untersuchen, ob das Rechtsverhältnis, welches zwischen der Staatsregierung und der Rhein. Eisenb.=Gesellsch. bestand, und wonach die Gesellschaft den Bau der Bahn längstens 4 Jahre nach der Concessionsertheilung in Angriff nehmen sollte, von derselben verletzt worden ist.

(Schluß folgt.)














Quelle: Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden von 1869
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