Auszug aus den stenografischen Berichten des Hauses der Abgeordneten








Sitzung vom 30. Januar 1868.

Präsident: Meine Herren! Wir gehen über zu dem zweiten Gegenstand der Tages=Ordnung:

Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und Zölle und für Handel und Gewerbe über den Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung der Zinsgarantie des Staates für das Anlagekapital einer Eisenbahn von Trier durch die Eifel nach Call.

Ich ersuche die Herren Redner, sich zum Worte zu melden, und zeige an, daß nachstehender, von mehr als 30 Unterschriften unterstützter Antrag von dem Herrn Abgeordneten Förster eingereicht worden ist:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

dem §. 1 des Gesetz=Entwurfs folgendes Alinea 2 beizufügen:

„Soweit sich bei der Grunderwerbung ergibt, daß die Erfüllung der von Kreisen und Gemeinden übernommenen Verpflichtungen deren Leistungsfähigkeit übersteigt, kann im Einvernehmen mit der Direktion der Rhein. Eisenbahn=Gesellschaft die Uebernahme eines entsprechenden Antheils bis auf Höhe von 50,000 Thlrn. auf Rechnung des Baufonds erfolgen.
Motive. Die ganz ausnehmend geringe Prästationsfähigkeit verschiedener zum Grunderwerb verpflichteter Kreise und die sich als unverhältnismäßig hoch ergebenden Kosten des Grunderwerbes im Gebirgsthale.
So bringen beispielsweise die Kreise Daun (11 qMeilen) und Schleiden 15 qMeil.) nur 732 resp. 3204 Thlr. an Einkommen und 14,317 Thlr. Resp. 21,500 Thlr. an Klassenssteuer jährlich auf, während die Grunderwerbskosten auf circa 70000 Thlr., resp. 80,000 Thlr. zu schätzen sind.

Der Herr Regierungs=Kommissar hat das Wort.

Regierungs=Kommissar, Ministerial=Direktor Freiherrr v. d. Reck: Ich habe mich vorläufig blos eines Auftrages zu entledigen. Der Herr Handelsminister ist zu seinem großen Bedauern verhindert, der Diskussion in der heutigen Sitzung beizuwohnen wegen einer unaufschiebbaren Konferenz in Nothstands=Angelegenheiten.

Präsident: Der Herr Abgeordnete Förster hat das Wort zur allgemeinen Diskussion.

Abgeordneter Förster: Besorgen Sie nicht, meine Herren, daß ich - insbesondere bei der vorgerückten Stunde - die sehr beherzigenswerthe Exhortation vergessen werde, die unser verehrter Herr Präsident durch Kürze der Reden erleichtern möchten. Ich werde deshalb auch nicht des Weiteren eingehen auf alle diejenigen Momente, welche für das endliche Zustandekommen dieser Bahn, die seit langen Jahren in Verhandlung ist, auf das Dringendste sprechen. Alle diese Momente sind bei den früheren Verhandlungen des Hohen Hauses bereits in so eingehender Weise gewürdigt worden, daß, wie ich glaube, in dieser Beziehung jetzt kaum noch ein Widerspruch sich erheben dürfte. Ich habe nur diesen einen Punkt auf dem Herzen, um mich so auszudrücken, der mich veranlaßt hat, dieses Zusatz=Amendement zu dem §. 1 des Gesetzes zu stellen.

In diesem Amendement wird also gesagt daß, soweit sich bei der Grunderwerbung ergibt, daß die Erfüllung der von den Kreisen und Gemeinden übernommenen Verpflichtungen deren Leistungsfähigkeit übersteigt, im Einverständniß mit der Direktion der bauen Gesellschaft, der Rhein. Eisenbahn=Gesellschaft, die Uebernahme eines entsprechenden Antheils bis auf Höhe von 50,000 Thlrn. auf Rechnung des Baufonds herbeigeführt werden kann. Die Motive sind die ganz besonders geringe Prästationsfähigkeit verschiedener zum Grunderwerbe verpflichteter Kreise, welche schon jetzt erkennen läßt, daß es ihnen positiv unmöglich, daß es unausführbar sein wird, diejenigen Verpflichtungen ganz auf eigene Kosten zu erfüllen, welche sie früher etwas eilfertig übernommen haben.

Es wird nur weniger Worte bedürfen, um Ihnen das klar zu machen und meines Erachtens über allen Zweifel zu stellen. Es haben, als es sich um die Verhandlungen zur Realisirung dieser Bahn handelte, wie Sie aus den Motiven zu diesem Gesetzentwurf entnommen haben, die Kreise, welche an der Bahnlinie betheiligt sind, sich verpflichtet, den zum Bahnbau erforderlichen Grund und Boden theils ohne Entgelt herzugeben, theils haben sie die Verpflichtung übernommen, eine bestimmte Geldsumme als Subvention an die Gesellschaft zu zahlen. Damals, als diese Verträge geschlossen wurden, war eine etwas andere Linie projektirt für die demnächstige Eisenbahn, die durch das Eifelgebirge, wie Ihnen Allen bekannt ist, hindurchgeht: eine Linie, welche etwas höher am Gelände der Berge vorbeigehen sollte und welche bedeutend weniger werthvolles Terrain okkupirte, als diejenige Linie, welche nach den neueren technischen Revisionen als die auzuführende sich ergeben hat, als die am besten ausführbare hat anerkannt werden müssen. Es ist erstaunlich, meine Herren, wie groß der Einfluß ist, den die oft nur um wenige Fuß höhere oder tiefere Lage in einem Gebirgsthale auf den Werth des Grund und Bodens hat. Ja, meine Herren, wenn jetzt noch res integra wäre und die Verträge noch vorlägen, so würden sie gegenwärtig in der That nicht mehr zu Stande kommen, auch ohne, daß man die sehr wahre und beherzigenswerthe Aeußerung sich vergegenwärtige, welche der Herr Handels=Minister in dieser Beziehung neulich uns mitgetheilt hat. Der Herr Handels=Minister sprach sich in der 30. Sitzung vom 17. Jan. d. J. dahin aus, daß das Princip, von den Kreisen die Grundentschädigung zu verlangen, nun einmal in sehr vielen Gegenden der Monarchie geltend gemacht worden sei und man könne dabei „die Monarchie nicht nach einem Kamme scheren.“ Er sagte weiter:

„Es ist unmöglich, diejenigen Provinzen, wo theilweise der Grund und Boden nach einem ziemlich geringen Werth hat, mit den Gebirgsthälern zu vergleichen, wo die Eisenbahn zuweilen den Leuten das einzig Nutzbare nimmt, das Bischen Wiese und das Bischen guter Acker, was in dem engen Flußthal liegt. Ihnen das zu nehmen, meine Herren, hielt ich für ungerecht und für unbillig.“

Eben so liegt aber leider hier die Sache bei dieser Eisenbahn.

Indessen rechtsbeständige Verträge sind einmal da, und es ist keineswegs die Absicht - weil ich sehr wohl weiß, daß ein solcher Versuch ganz unausführbar und resultatlos sein würde - die Kreise von dieser bestehenden und rechtlichen Verpflichtung generell zu entbinden. Nur die einzige Rücksicht, ich wiederhole es, daß eingesehen werden muß, einzelne Kreise werden diese Verpflichtung gegenwärtig, wo es sich um dieses theure und werthvolle Grundeigenthum handelt, nach ihrer Leistungsfähigkeit nicht ganz erfüllen können, ist maßgebend, und aus dem Grunde nur habe ich dieses Zusatz=Amendement vorgeschlagen.

Meine Herren! Ich werde nicht auf die Verhältnisse mehrerer dieser Kreise des Näheren eingehen, ich will Ihnen nur, um die Richtigkeit meiner Bemerkungen zu erhärten, beispielsweise ein paar - es sind n sehr wenige - Zahlen vor die Augen führen, welche Ihnen sofort die Richtigkeit meiner Behauptungen zeigen werden.

Derjenige Kreis, welcher im Centrum dieses Gebirges, der Eifel liegt, durch welches die Bahn hindurch geführt werden soll, ist der Kreis Daun. Dieser Kreis hat bei 11 Quardatmeilen 27,000 Einwohner. Unter diesen 27,000 Einwohnern hat er 17 Einkommen=Steuerpflichtige, das heißt also inclusive der Beamten nur 17 Leute, welche ein Einkommen von über 1000 Thlr. haben. Der Kreis bringt im Ganzen von diesen 17 Einkommen=Steuerpflichtigen nur 732 Thlr. jährlichts an Einkommensteuer auf; er bringt ferner nur 14,000 Thlr. - ich lasse die Hunderte weg - an Klassensteuer auf, im Ganzen also nur ca. 15,000 Thr. Personalsteuern; seine Gesammtsteuerleistung beträgt nur 33,000 Thlr. Die Grundentschädigung, welche von ihm zu zahlen wäre für sämmtliches von der Bahn zu okkupirende Terrain würde vielleicht circa 70,000 Thlr. betragen. Nun, meine Herren, bitte ich Sie, wer wird diesem Kreise das Geld auch nur leihen= Denn daß er es unter sich aufbringen kann, ist positiv unausführbar; er bekommt dieses Geld nicht. Er hat zwar damals beschlossen, als er die Angelegenheit noch nicht in der Weise übersehen konnte, das Geld solle bei der Provinzial=Hülfskasse aufgenommen werden. Indessen die letztere leiht bekanntlich nur so weit an Korporationen, als diese im Stande sind, einen Verzinsungs= und Amortisationsplan aufzustellen.

Der Kreis ist aber augenblicklich nicht im Stande, eine Summe von 70,000 Thlr. Bei dieser Steuerleistung, bei dieser geringen Prästationsfähigkeit zu amortisiren und zu verzinsen, und er ist dazu um so weniger im Stande, als seine Verhältnisse und überhaupt die der ganzen Gegend - ich spreche, wie gesagt, nur von diesem Kreise beispielsweise - in hohem Grade drückende seit Jahren geworden sind.

Ich kann mich in dieser Beziehung lediglich auf autentische Dokumente beziehen, und werde mit Ihrer Erlaubniß einen kleinen Passus aus den Motiven vorlesen, welche die Königliche Regierung zu dem Gesetz=Entwurfe, betreffend die Gewährung der Zinsgarantie für die in Rede stehende Bahn, bereits im Jahre 1863 gegeben hat. Die Regierung sagte damals schon, wie folgt:

Im Laufe der Zeit hat sich das Bedürfniß zur Herstellung dieser Bahn so entschieden aufgedrängt, daß die endliche Befriedigung desselben ohne Verletzung wichtiger Interessen des Landes nicht länger hinausgeschoben werden kann. Es ist nämlich in der Ausführung der Eisenbahn das einzige Mittel zu erblicken, welches in nachhaltig wirkender Weise geeignet ist, einem durch die Ungunst nicht zu besiegender Verhältnisse heruntergekommenen, der Verarmung immer mehr entgegengehenden Landestheile neues Leben einzuflößen und denselben auf diese Weise vor weiteren Verfall zu bewahren.

Weiter heißt es auf pag. 18:

Es war unausbleiblich, daß nach und nach die drückendste Armuth in das größten Theils von der bergmännischen Industrie lebende Land hereinbrach. Wenn auch die Staats=Regierung durch möglichste Unterstützung die Noth zu lindern bemüht war, so mögen diese Beihülfen dennoch nur vorübergehend der fortschreitenden Verarmung zu steuern.

Meine Herren, das ist sehr richtig. Jene Verarmung - das war im Jahre 1863 - ist in den letzten Jahren leider noch mehr vorgeschritten, und wenn es nicht noch schlimmer geworden, so liegt dies daran, daß hier die Bevölkerung sehr fleißig, nüchtern und genügsam ist. Jetzt leidet sie noch dazu unter dem gewaltigen Drucke zweier ungünstiger Ernten, die die beiden letzten Jahre gebracht haben. Besorgen Sie nicht, daß ich Ihnen hier einen Nothstand grell ausmalen werde, so leicht mir dieses auch sein würde.

Ich will auch in dieser Beziehung mich lediglich darauf berufen, und nur auf die Anführung der Thatsache beschränken, daß die Königliche Regierung zu Trier noch erst unter dem 16. d. Mts. einen Bericht an die bestreffenden Herren Ressort=Minister, darunter auch den Herrn Handels=Minister zu erstatten hatte, welcher das Rubrum führte: Betreffend die Beseitigung der Nothstände an der Eifel. In diesem Bericht ist geradezu ausgeführt, daß die Mißernte des letzten Jahres und die Ungunst der dortigen Verhältnisse gegenwärtig einen solchen Druck ausgeübt hätten, daß allerdings ein akuter Nothstand vor dem Ausgang des Winters zu besorgen sein möchte. Ich hoffe, daß die Herren Minister den Anträgen in diesem Berichte so bald wie irgend möglich entsprechen möchten.

Meine Herren, alle diese Momente ergeben es allzu klar, wie wenig leistungsfähig diese Kreise sind, und wie sehr es erforderlich ist, um das Zustandekommen dieser sehr wichtigen Bahn auch keinen Augenblick zu hindern oder weiter zu verzögern, diesen Kreisen - soweit ihre Leistungsfähigkeit ungenügend ist, um den Grund und Boden zu bezahlen, - hierzu die Möglichkeit zu gewähren und sie darin zu unterstützen.

Ich habe, meine Herren, in dem Amendement ausdrücklich gesagt, daß die Uebernahme eines Antheils bis auf Höhe von 50,000 Thlr. - im Einvernehmen immerhin mit der bauenden Gesellschaft, die dem sich voraussichtlich nicht wird entziehen wollen und kaum entziehen kann bei dieser im Verhältniß zum Baukapital sehr geringen Summe -, auf Rechnung des Baufonds erfolgen könne. Ich habe diese positive Summe hineinzusetzen für nöthig gefunden, weil ich glaube, daß man in dem Entwurf eines Gesetzes, welches eine Verpflichtung des Staates ausspricht, allerdings ein gewisses Maximum der eventuellen Leistung fixiren muß. Die Summe wird aber auch meines Dafürhaltens unter allen Umständen genügen; denn, wie ich bereits vorhin andeutete: ES sollen nicht etwa die Kreise von ihren Verpflichtungen entbunden werden, -das geht leider nicht mehr - sondern es soll nur ihre Leistungsfähigkeit unterstützt werden. Soweit die Kreise das was sie zu leisten übernommen haben, zu leisten im Stande sind, soweit sollen sie leisten, und soweit werden sie auch herangezogen werden; es wird aber dem wohlwollenden Ermessen der Königlichen Regierung unterbreite - und die Königliche Regierung wird dies, wie bei allen Unterstützungen an Korporationen, am Besten konstatiren können - bis zu welchem Grade die Leistungsfähigkeit der betreffenden Kreis durch die Uebernahme der Grundentschädigung überschritten wird.

Ich bitte Sie daher, meine Herren, stimmen Sie dem Gesetz=Entwurf und meinem Amendement zu.

Präsident: Der Herr Abgeordnete v. Benda hat Wort

Abgeordneter v. Benda: Meine Herren! Als Referent Ihrer Finanzkommission kann ich Sie nur sehr dringend ersuchen, dem von dem Herrn Vorredner gestellten Amendement nicht beizutreten. Meine Herren! Sie würden durch dieses Amendement die gesammte Basis der Verhandlungen und Verträge verändern, auf welchen die Vorlage berührt, die Ihnen vorliegt. Meine Herren! Die Vermuthung des Herrn Vorredners, daß die Rhein. Eisenbahn=Gesellschaft die Kosten bis zur Höhe von 50,000 Thlr. welche der Herr Antragsteller dem betreffenden Kreise erspart wissen will, auch nur zum Theil übernehmen werde, ist ganz entschieden irrig, und ich glaube, daß die Herren Vertreter der Königlichen Staats=Regierung es bestätigen werden, daß darauf auch nicht im Geringsten zu rechnen ist. Das Amendement besagt daher gar nichts weiter, als daß wir uns hier entschließen sollen, außer der beantragten Zins=Garantie noch ein freies Geschenk von 50,000 Thlr. aus der Staatskasse zu geben.

Meine Herren! Das ist in solchen Angelegenheiten meines Wissens sehr ungewöhnlich, und ich entsinne mich keiner Vorlage, zu welcher ein ähnlicher Antrag bereits gestellt wäre. Meine Herren, vergessen Sie auch die Exemplifikationen nicht! Wenn dem Kreise Schleiden, den der Herr Antragsteller zunächst ins Auge faßt, und einem benachbarten Kreise etwas erlassen wird, wie wollen Sie von den übrigen Kreisen die Leistungen einziehen, zu denen sie sich kontraktlich verpflichtet habe? Ich erinnere Sie aber an eine weitere Exemplifikation: Es liegt Ihnen das Projekt Thorn=Posen vor, in welchem sämmtliche Kreise jener Gegend sich verpflichtet haben, die Kosten für den Grunderwerb zu übernehmen. Sie verändern auch die Basis dieser Vorlage, Sie zerstören oder erschweren im hohen Maße das Zustandekommen dieser Eisenbahn. Ich will mit dem Herrn Vorredner nicht rechnen über die Möglichkeit oder Nichtmöglichkeit der Leistungsfähigkeit der betreffenden Kreise aber als diese Kreise den Beschluß faßten, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Bahnlinie, ohne jegliche Bedingung die Kosten des Grunderwerbes zu übernehmen, da mußten die Kreise darauf gefaßt sein, daß ihnen auch ein Stück ihres guten Ackerlandes fortgenommen werden würde. Meine Herren, kommen die Kreise dadurch in eine übele Lage, so haben sie die Königliche Staats=Regierung, die dafür sorgen wird und muß, daß die Kreise prästationsfähig bleiben. Das muß aber meine Meinung nach an einer andern Stelle in Antrag gebracht werden, nicht bei Gelegenheit dieser Eisenbahn, und ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen.

(Schluß folgt.)








Quelle: Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden vom 14. Februar 1868
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