Das alte Kursbuch *)








Als wir vor einem Monat eine Notiz des „Euskirchener Volksblattes“ vom 8. Mai 1892 wiedergaben, wonach mit dem 1. Mai 1892 zum ersten Male Eisenbahnzüge in den Verkehr gebracht worden seien, die ganz aus Durchgangswagen bestanden, deshalb von einem 50jährigen Jubiläum des D=Zuges sprachen, überbrachten uns ein treuer Freund unserer Zeitung ein „Westdeutsches Kursbuch“ herausgegeben am 1. Oktober 1892 von der Königl. Eisenbahn=Direktion (linksrhein.) zu Köln, um uns an Hand dieses Buches zu beweisen, daß unsere Angabe nicht stimmen könne. Wir konnten darauf antworten, daß wir selbst in dem beanstandeten Jubiläumsaufsätzen bemerkt hätten: „Freilich haben wir ihn (D=Zug) in Euskirchen erst einige Jahre später kennen gelernt“, müssen aber nach sorgfältigem Studium des alten Kursbuches feststellen, daß darin nirgendwo, auch in den „Routen=Fahrplänen“, von einem D=Zug die Rede ist. Es muß deshalb angenommen werden, daß die im „Euskirchener Volksblatt“ vom 8. Mai 892 erwähnten, ganz aus Durchgangswagen bestehenden Züge nicht im Westen Deutschlands sondern vielleicht zwischen Berlin und Hamburg oder zwischen Berlin und Leipzig eingestellt worden sind. Aber sei dem, wie ihm wolle - unser Lexikon nennt übrigens als Jahr der ersten Einstellung von D=Wagen in den deutschen Eisenbahnverkehr das Jahr 1890 -, soviel steht fest, daß im Jahre 1892 noch kein Schnellzug, viel weniger ein D=Zug, die Station Euskirchen passiert hat. Damals verkehrten zwischen Köln und Trier täglich nur vier Personenzug=Paare und ein Spätzug, der nur bis Jünkerath fuhr, ferner zwischen Euskirchen und Düren, Euskirchen und Bonn je fünf und zwischen Euskirchen und Münstereifel je sechs Zugpaare. Auf der Köln=Trierer Strecke kannte man die Stationen Großbüllesheim und Scheven, auf der Bonner Strecke die Station Impekoven noch nicht. Die Fahrzeiten waren meistens etwas länger als heute.

Im Uebrigen ist das alte Kursbuch eine ganz interessante Lektüre, namentlich wenn man in den „Routen=Fahrplänen“ die damals viel benutzten Auslandsstrecken überschaut. Der Verkehr nach den belgischen und holländischen Badeorten, nach Brüssel und Paris, ganz besonders aber nach der Schweiz und Italien wurde besonders liebevoll gepflegt. Das Kapitel „Rundreisehefte für feste Rundfahrten zum Besuche von Italien“ nimmt allein neun volle eng bedruckte Seiten ein. Des Weiteren fesselt ein „Auszug aus dem Betriebs=Reglement - die Verdeutschung der Eisenbahnverkehrssprache hat erst später eingesetzt, deshalb begegnen wir noch zahlreichen Fremdwörtern - unsere Aufmerksamkeit. Manche dieser Bestimmungen muten uns als altertümlich an, manche haben aber auch heute noch Sinn und Wert. So gleich die erste, die von den Pflichten des Dienstpersonals handelt: Das bei den Eisenbahnen angestellte Dienstpersonal ist seinem bescheidenen und höflichen, aber entschiedenen Benehmen gegen das Publikum, sowie ferner verpflichtet, sich innerhalb der ihm angewiesenen Dienstgrenzen gefällig zu bezeigen“. Das ist heutzutage den Männern vom Flügelrad eine Selbstverständlichkeit geworden, über die gar nicht mehr geredet zu werden braucht, und die tapferen Frauen, die während des Krieges Dienst als Schaffnerinnen usw. tun, übertreffen ihre männlichen Kollegen womöglich noch in der Uebung dieser Tugenden. Dem reisenden Publikum dürfte aber die weitere Bestimmung: „Den dienstlichen Anordnungen des in Uniform befindlichen, mit Dienstabzeichen oder mit einer Legitimation versehenen Dienstpersonal ist das Publikum Folge zu leisten verbunden“ manchmal eindringlich zu Gemüte geführt worden. Aus den folgenden Bestimmungen greifen wir nur einzelne besonders bemerkenswerte heraus: „Das Dienstpersonal ist berechtigt und auf Verlangen der Reisenden verpflichtet, demselben ihre Plätze anzuweisen. Alleinreisende Damen sollen auf Verlangen möglichst nur mit Damen in ein Kupee zusammengesetzt werden. In jedem Zuge muß sich mindestens je ein Damen=Kupee für die Reisenden der zweiten und dritten Wagenklasse befinden“. Die Wartesäle sind spätestens eine Stunde, die Billet= und Gepäck=Expeditionen auf Stationen mit größerer Frequenz gleichfalls spätestens eine Stunde, auf Stationen mit geringerer Frequenz mindestens eine halbe Stunde vor Abgang eines jeden Zuges zu öffnen.“

„Der Reisende, welcher ohne gültiges Fahrbillet betroffen wird, hat für die ganze von ihm zurückgelegte Strecke, und wenn die Zugangsstation nicht sofort nachgewiesen wird, für die ganze vom Zuge zurückgelegte Strecke das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises, mindestens aber den Betrag von 6 Mark zu entrichten. Derjenige Reisende jedoch, welcher in einem Personenwagen einstiegt und gleich beim Einsteigen unaufgefordert dem Schaffner oder Zugführer meldet, daß er wegen Verspätung kein Billet mehr habe lösen können, hat, wenn er überhaupt noch zur Mitfahrt zugelassen wird, worauf er keinen Anspruch hat, einen um 1 Mark erhöhten Fahrpreis zu zahlen“. „Das Zeichen zum Einsteigen in die Wagen wird durch zwei unterschiedene Schläge auf die Glocke gegeben“. „Nachdem das Abfahrtszeichen durch die Dampfpfeife der Lokomotive gegeben, kann niemand mehr zur Mitreise zugelassen werden. Jeder Versuch zum Einsteigen und jede Hilfeleistung dazu, nachdem die Wagen in Bewegung gesetzt sind, ist verboten und strafbar“. „Bei Ankunft auf einer Station wird der Name derselben, die Dauer des für sie bestimmten Aufenthalts, sowie der etwa stattfindende Wagenwechsel ausgerufen. Sobald der Wagenzug stillsteht, werden nach der zum Aussteigen bestimmten Seite die Türen derjenigen Wagen geöffnet, welche für die bis zu dieser Station Reisenden bestimmt sind. Die Türen der übrigen Wagen werden nur auf Verlangen geöffnet“. „Während der Fahrt darf sich niemand seitwärts aus dem Wagen biegen, gegen die Tür anlehnen oder auf die Sitze treten. Auf Verlangen auch nur eines Reisenden müssen die Fenster auf der Windseite geschlossen werden. Die Reisenden dürfen zum Ein= und Aussteigen die Wagentüren nicht selbst öffnen; sie müssen vielmehr das Oeffnen dem Dienstpersonal überlassen und dürfen nicht ein= und ausstiegen bevor der Zug völlig stillsteht. Jeder Reisende muß sich entfernt von den Fahrgeleisen und Maschinen halten, und niemand darf den Bahnhof in einer anderen als der angewiesenen Richtung verlassen“. „.....
ozipede, welche zur Beförderung als Reisegruppe ... *)
zur Auflieferung gelangen, werden zum Zweck der ...
rechnung folgende Normalgewichte angenommen ...
Zweiräder 20 kg, für Dreiräder, deren Ausmaße ...
eine verlangte Verwiegung auf der Station ...
nicht zulassen, und zwar für einsitzige 40 kg, ...
für zweisitzige 50 kg.

Viele dieser Bestimmungen sind überholt oder ...
die Einführung der Bahnsteigsperre überflüssig ...
worden. Außerdem haben sie die Reisen wie ...
Dienstpersonal ganz von selbst den Bedürfnissen ...
steigenden Verkehrs angepaßt. Es gibt aber immer ...
Volksgenossen, die eine Anwendung der Verkehr ...
nungsbestimmungen in schärfster Form notwendig ...
chen; ihre Zahl ist aber erfreulicher Weise in ...
nahme begriffen. Im Uebrigen ist noch man ...
dere Vergleich des Inhalts des alten Kursbuches ...
den heutigen Verhältnissen interessant. Man ...
damals billiger auf der Eisenbahn als heute. So ...
kostete eine Rückfahrkarte 3. Klasse von Köln nach ...
lin 34,90 Mark, von Köln nach Frankfurt a. M. ...
Mark. Die angeheftete Eisenbahn=Uebersichts ...
Westdeutschen Kursbuch zeigt noch manche ...
schlossene Gebiete, auch im Rheinlande, die damals ...
Eisenbahn=Verkehr noch nicht berührt waren. ...
Gerolstein, Adenau, Mayen und der Mosel ...
große Lücke, die wie mehrere andere Eifelbezirke ...
später durch neue Linien dem Verkehr erschlossen ...
den. Der gewaltige Fortschritt, den die Eisenbahn ...
Laufe dieser 50 Jahre gemacht hat, kommt und ...
Studium des alten Kursbuches sinnfällig zum ...
sein. Es wäre heute auch undenkbar, daß ...
log, in dem das amtliche Kursbuch erscheint, in ...
ganzseitigen Anzeige seine Memoirenbibliothe ...
die nur Werke wie „Napoleon I. und sein Hof“ ...
moiren des Fürsten Talleyrand“ und „Napoleon ...
und sein Hof“ nennt. Das deutsche National ...
inzwischen wesentlich schärfer ausgebildet worden ...
würde für solche Verbeugungen vor dem Aus ...
Verständnis haben.









*) am rechten Rand abgeschnittene Vorlage. Textergänzungen können in den Umbrüchen auf Irrtum beruhen. Ergänzungen ggf. erbeten.








Quelle: Euskirchener Volksblatt vom 3. Juni 1942
Archiv: Anton Könen Mechernich









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