Preußischer Gemeindeverband West E. V.

Geschäftsstellen:
Berlin W 10, Genthinerstraße 1, Köln, Riehlerstraße 17

Berlin, den 18. Mai 1925


Rundschreiben A Nr. 66 - An die Mitglieder des Verbandes


Betrifft: Reichspost - Kraftwagenlinien

Nach § 1 der Kraftfahrzeuglinien-Verordnung vom 24. Januar 1919 bedürfen Unternehmungen von Kraftfahrzeuglinien der Genehmigung der von der Landesbehörde bestimmten Behörde (in Preußen: Regierungspräsident). Die Postverwaltung nimmt für sich jedoch eine Arte Monopolstellung in Anspruch. Sie vertritt den Standpunkt, daß sie Postverkehrslinien nach Belieben und Gedünken einrichten dürfe, ohne daß sie hierzu einer Konzession bedürfe und ohne daß ein Einspruch seitens etwaiger Interessenten erfolgen könne. Obwohl die Ausführungsverfügung vom 18. März 1919 des preußischen Ministeriums des Innern (Ministerialblatt S. 173) bestimmt, daß bei der Genehmigungserteilung auf das öffentliche Interesse Rücksicht zu nehmen und jeder wirtschaftliche Wettbewerb zu vermeiden ist, hält sich die Post an solche Rücksichten nicht gebunden und soll durch ihr rücksichtsloses und nur fiskalischen Belangen dienendes Vorgehen die örtlichen Interessen in vielen Fällen bereits aufs Schwerste geschädigt haben.

Es muß daher mit allen Mittel angestrebt werden, daß auch die Reichspost der Genehmigungspflicht nach der Kraftfahrzeuglinien-Verordnung unterstellt wird.

Wir beabsichtigen, in diesem Sinne eine Eingabe an den Reichstag zu richten und bitten, um unser bisher noch unvollständiges einschlägiges Material zu vervollständigen, unsere Mitglieder um tunlichst beschleunigte Beantwortung folgender Fragen:


  1. Sind durch die Einrichtung von Postkraftwagenlinien bereits bestehende, sich gut rentierende Linien zum Erliegen gebracht worden?

  2. Ist durch die Einrichtung von Postkraftwagenlinien das Zustandekommen anderer bereits in Bildung begriffener Kraftwagenlinien-Unternehmungen unmöglich gemacht worden?

  3. Ist durch die beabsichtigte, aber schließlich doch nicht zustande gekommene Einrichtung von Postkraftwagenlinien die Bildung anderer Kraftwagenlinien-Unternehmungen zum Schaden der Bevölkerung längere Zeit hinausgezögert worden?

  4. Tragen Postlinie dem Personenverkehr nicht genügend Rechnung, insoweit sie für die Fahrt nur das Bedürfnis der Brief- und Paketbeförderung bestimmend sein lassen?

Die Bedeutung der Fragen versteht sich so, daß jedes Mitglied nur über die Verhältnisse seines Bezirkes berichtet.





Ein M.A.N. Prospekt von Dezember 1924

Kraftomnibus für 18 Sitzplätze auf Riesenluftbereifung (Reichspost München)


Aus den Spezialakten 2113 betreffend Kraftfahrzeuglinien der Stadt Bedburg


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