Kölnische Rundschau vom 19. September 1947

Rahmengesetz für die Rekultivierung

Bedeutsame Fragen des rheinischen Braunkohlengebietes Bergheim. In der letzten Landtagssitzung brachten die Abgeordneten Albers und Even folgenden Gesetzentwurf ein, der für unseren Kreis von großer Bedeutung sein dürfte; Die Landesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Landesplanungsgemeinschaft Rheinland, dem Berghauptmann in Bonn und den zuständigen Organisationen unter Verwertung der bisherigen Vorarbeiten beschleunigt den Entwurf eines Rahmengesetzes zur Regelung des gesamten Fragenkomplexes des rheinischen Braunkohlengebietes auszuarbeiten, insbesondere in Hinsicht auf die künftige Ausbeutung und die Wiedergewinnung des land- und forstwirtschaftlichen Bodens auf die An- und Umsiedlung der Bewohner die Verlegung der Verkehrswege aller Art und die wasserwirtschaftlichen Fragen.

In der Begründung wird gesagt: In den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts entstanden durch den ungeregelten Abbau der Braunkohle

nicht wieder gutzumachende Schäden

des Landschaftsbildes; der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, der Besiedlung, der Wasserhaltung und Straßenführung. Seit mehr als 20 Jahren bemühen sich die verantwortlichen Vertreter der Gemeinde-, Kreis- und Staatsverwaltungen, die Vertreter der Land- und Forstwirtschaft und die einsichtigen Vertreter des Bergbaues im Bereich des rheinischen Braunkohlengebietes um eine vernünftige und umfassende gesetzliche Regelung der Rekultivierung, der Straßenverlegung, der Vorflut und der Siedlung im Braunkohlengebiet.

Alle bisherigen Versuche, zu einer klaren Planung und Ordnung auf lange Sicht in diesen Gebieten zu kommen, sind gescheitert. Wenn auch von einzelnen Braunkohlengruben das eine oder andere zur

Abstellung der schlimmsten Schäden

unternommen wurde, so bleibt doch die Tatsache bestehen, daß der bisherige Zustand der Unordnung und Planlosigkeit zu einer sinnvollen Lösung des gesamten Fragenkomplexes geradezu drängt. Die heutige Notzeit verlangt jetzt und sicher noch für lange Zeit die restlose Ausnutzung und Erhaltung jeder nutzbaren Fläche für die Volksernährung und die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen. Hierbei soll der möglichst vollständige Kohlenabbau selbstverständlich nicht beeinträchtigt werden.

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