Zugunglück in Untermaubach vor Gericht

Aachener Volkszeitung vom 6. Oktober 1949



Düren. - Am Mittwoch stand der Fahrdienstleiter K vor dem Dürener Schöffengericht, der das Zugunglück auf der Heimbacher Strecke in Untermaubach am 23. Mai dieses Jahres verschuldet hat. Damals fuhr der aus Düren kommende Zug in den frühen Morgenstunden auf einen Gegenzug, der in Untermaubach Station gemacht hatte, wobei einige Wagen aus den Gleisen sprangen. Wie sich herausstellte, hatte der Fahrdienstleiter zwar das Einfahrtsignal für den Zug aus Düren gegeben, es aber versäumt, die Weichen zu stellen. Es gab keine größeren Personenschäden (eine Frau erlitt eine Gehirnerschütterung und blieb 6 Wochen in Krankenhausbehandlung).Auch der Sachschaden war nicht bedeutend.

Er war zu stark beansprucht

Vor Gericht sagte der angeklagte Fahrdienstleiter aus, daß er durch den großen Publikumsandrang an dem fraglichen Montagmorgen sehr stark in der Verrichtung seiner Aufgaben behindert worden sei. Er hatte damals die Aufgabe, den Dienst am Fahrkartenschalter zu versehen und gleichzeitig die ein- und ausfahrenden Züge abzufertigen. Als der Zug aus Nideggen in den Bahnhof Untermaubach eingelaufen war, mußte der Fahrdienstleiter dreimal seinen Dienst am Fahrkartenschalter unterbrechen, um das Umrangieren der Lokomotive (bis Untermaubach werden die Wagen immer geschoben, und erst dann bietet sich eine Gelegenheit, die Maschine vorzusetzen) zu beaufsichtigen. Als letzte dieser Verrichtungen mußte er die Weiche für den aus Düren einfahrenden Zug stellen, was er dann in diesem einen Falle unterließ.

Am Gefängnis vorbei

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft räumte ein, daß der angeklagte Fahrdienstleiter durch seine zweifache Aufgabe am Fahrkartenschalter und an den Weichen sehr stark in Anspruch genommen war. Dennoch hätte er in jedem Falle die verkehrstechnischen Aufgaben primär und sorgfältig erledigen müssen, selbst auf die Gefahr hin, daß er sich dadurch die Mißgunst des am Kartenschalter wartenden Publikums zugezogen hätte.

In Anbetracht des guten Eindruckes, den der Angeklagte auch bei der Hauptverhandlung hinterließ, und verschiedener Zeugnisse, die ihn ausnahmslos als einen zuverlässigen Mann bezeichnen, gab das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und sah von einer Bestrafung mit Gefängnis ab. Das Urteil lautete wegen fahrlässiger Transportgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung auf eine Geldstrafe von 150 DM, ersatzweise 15 Tage Gefängnis.

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