Sindorf - Siedlungshäuser am Dickenbusch



Verkauf von Einfamilienhäusern in Kerpen-Sindorf - aus dem Besitz der VEGLA Vereinigte Glaswerke GmbH, Aachen



1980 - 1982 verkauften die

VEGLA, Aachen

in Kerpen Sindorf in der Nähe des alten Bahnhofs Sindorfs 42 Einfamilienhäuser in der Hüttenstraße und im Dickenbusch.

Die Siedlung entstand als Werkssiedlung und galt als großzügig angelegt. Mit ihren ausreichenden Grünflächen und Gärten bot sie den Werkangehörigen eine hohes Maß an Komfort.

Die meisten Arbeitnehmer nahmen die Option wahr, ihr Mietverhältnis in ein Eigentumsverhältnis zu wandeln.



Aus dem Verkaufsprospekt der Firma

Die Gebäude liegen am Ortsrand von Sindorf in einem in sich abgeschlossenen Wohngebiet, mit teilweise parkähnlich, großzügig eschnittenen Grundstücken.

Trotz der Ortsrandlage sind alle Einkaufsmöglichkeiten sowie sozialen Einrichtungen kurzfristig zu erreichen.

Außerdem bestehen gute Verkehrsanbindungen nach Köln, insbesondere durch die nahe gelegene Bahnstation sowie durch hervorragend ausgebaute Bundesstraßen und Autobahnen.



Die Gebäude wurden in zwei zeitlichen Abschnitten erstellt und zwar:

Bereich Hüttenstraße 79 bis 113 in den Jahren 1922 und 1926 und

die restlichen Gebäude in der Hüttenstraße und im Dickenbusch in den Jahren 1948, 1949/50 und 1950.

So verfügen insbesondere die Gebäude in der Hüttenstraße 63 bis 73 über eine Ölzentralheizung und Isolierverglasung.



Die Grundstücksgrößen liegen zwischen ca. 110 qm und 769 qm und stellen unter Berücksichtigung der amtlichen
Grundstückswerte bereits einen erheblichen Sachwert dar. Der Zuschnitt einzelner Grundstücke läßt größtenteils eine weitere
Bebauung zu bzw kann nach Abbruch des bestehenden Hauses ein großzügiges Wohngebäude erstellt werden.
Ein Gespräch mit dem zuständigen Bauamt in Kerpen-Sindorf haben wir vorab geführt, um zu klären, welche
Bebauungsmöglichkeiten generell zulässig sind.
Als Richtzahl gilt die Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8. Entsprechende Vorschläge und
Erläuterungen werden wir Ihnen im Rahmen der Beratungsgespräche nennen. Da kein qualifizierter Bebauungsplan besteht, sind
Um- und Anbaumaßnahmen nach den Richtlinien des § 34 BbauG möglich. Dabei ist zu beachten, daß der derzeitige
Siedlungscharakter erhalten bleibt.
Die gesamte Wohnanlage wurde neu parzelliert, wobei die Absicht besteht, die bisherigen Privatstraßen in das Eigentum der
Gemeinde Sindorf zu übertragen.
Dies ist auch für den Kinderspielplatz auf der Parzelle Nr. 782 geplant, wobei die Entscheidung der Gemeinde noch aussteht. Im
Falle der Nichtübertragung ist mit jedem Gebäude ein Anteil von 1/42stel an dieser Fläche verbunden.





Für den vorhandenen Garagenhof ist eine separate Eigentümergemeinschaft geplant. Die Garagen können deshalb im
Teileigentum erworben werden. Weitere Garagen bzw. Pkw-Abstellplätze sind auf der Parzelle Nr. 783 geplant.
Die unbebauten Grudstücke werden zu gegebener Zeit separat als Baugrundstücke veräußert. Die Kaufpreise für die einzelnen
Gebäude wurden sorgfältig ermittelt und unter Berücksichtigung der heutigen Bau- und Grundstückswerte sowie des Zustandes
und der Grundausstattung so günstig wie möglich gestaltet. Diese Preise liegen unseres Erachtens an der unteren Grenze für
vergleichbare Objekte und bieten eine günstige Gelegenheit zum Erwerb von inflationsgesichertem Grundbesitz.

Der Finanzierungsrahmen der Objekte wurde mit den ortsansässigen Banken und Sparkassen abgesprochen. Die angebotenen
Konditionen ermöglichen aufgrund der günstigen Verkaufsbedingungen eine Finanzierung, bei der die monatliche
Gesamtbelastung größtentiels in einem überschaubaren Maß über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Wir glauben, daß dieses Angebot auf starkes Interesse stoßen wird und möchten Sie deshalb bitten, ein unverbindliches
Beratungsgespräch mit uns wahrzunehmen.



Auf den Folgeseiten stehen einige
Finanzierungsbeispiele für die angeführten Siedlungshäuser, die zwischen 68.000 und 225.000 DM kosteten.
Weiterhin: Hinweise zu Konditionen,
Tilgungen, Laufzeit, Abschreibungsbegünstigungen nach
§ 7 b EStG und § 82 a EStDV sowie Grunderwerbssteuerbefreiungen

Quelle und Bildnachweis:

Verkaufsprospekt der Firma Dr. Lübke,
Geschäftsbereich Wohnanlagen GmbH, 7000
Stuttgart 1




© Copyright 2002 wisoveg.de
Zur Homepage