Sie helfen sich selbst

Von Dr. Norbert B. Breuer

Die sogenannte gute alte Zeit - heute Gegenstand zahlreicher nostalgischer Schwärmereien - hatte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch nicht begonnen. Damals, auf der Schwelle zum Industriezeitalter, vollzogen sich wirtschaftliche und soziale Umbrüche, die die Struktur der Gesellschaft tiefgreifend veränderten. Betroffen waren nicht nur die Städte, in denen sich die Industriearbeiterschaft als neuer Stand bildete. In den vorwiegend ländlich strukturierten Regionen - etwa im Gebiet des heutigen Kreises Euskirchen - stand die Bevölkerung vor ebenso großen Problemen.

Vor allem in Eifel und Voreifel waren die wirtschaftlichen Verhältnisse vor der Jahrhundertwende äußerst schwierig. In den meist kinderreichen Familien herrschte zum Teil bittere Armut. Das größte Übel war hier wie anderswo die Abhängigkeit von wucherischen Händlern und Geldverleihern, denen Landwirte und Handwerker zunehmend ausgeliefert waren. Mißernten, Teuerung und geringe Verdienstmöglichkeiten taten ein übriges, so daß manche selbständige Existenz zerstört wurde.

Die Zeit der Landflucht brach an. Einige verließen die Heimat, um in Amerika ihr Glück zu finden, andere suchten nach der Stillegung des Eisenbergbaus in den Industriegebieten der Ruhr einen neuen Lebensunterhalt. Um die Umsiedlung finanzieren zu können, wurden in der Regel Hab und Gut verkauft.

Diese Zwangslage nutzten wucherische Geldverleiher aus. Sie boten Geld zur Übernahme der Verkaufsmasse gegen Provision von 20 Prozent und mehr des Verkaufserlöses an. Seit ihrer Gründung haben sich die Genossenschaften intensiv und wirkungsvoll darum bemüht, diesen unsauberen Elementen unter den Geldverleihern das Handwerk zu legen und den abhängig Gewordenen ihre Unabhängigkeit wiederzugeben.

Derartige Genossenschaften gibt es seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts, als Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 bis 1888) und Hermann Schulze-Delitzsch (1808 bis 1883) sogenannte Hilfs-, Darlehenskassen- oder Vorschußvereine gründeten, die das Ziel verfolgten, der Bevölkerung eines Ortes bei der Bewältigung der Schwierigkeiten zu helfen, die der wirtschaftliche und soziale Umbruch mit sich brachte.

Das Statut der Raiffeisenbank Lommersdorf, die 1880 als älteste Kreditgenossenschaft des Kreises Euskirchen entstand, nennt die damals vordringlichen Aufgaben einer Genossenschaft: „Der Verein hat den Zweck, die Verhältnisse seiner Mitglieder in sittlicher und materieller Beziehung zu verbessern, die dazu nötigen Einrichtungen zu treffen, namentlich die zu Darlehen an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel unter gemeinschaftlicher Garantie zu beschaffen, besonders auch müßig liegende Gelder anzunehmen und zu verzinsen.“

Diese von Friedrich Wilhelm Raiffeisen selbst entwickelte Konzeption weist den Genossenschaften ein breites Aufgabenspektrum zu. Durch materielle Hilfe sollte den Mitgliedern gleichzeitig moralische Unterstützung gegeben werden, die zur Erhaltung oder Entfaltung der Selbständigkeit beiträgt und die zur Anspannung der eigenen Kräfte durch Fleiß und Sparsamkeit anspornt. Im Hinblick darauf wird verständlich, daß gerade die Dorfpfarrer, Lehrer und Bürgermeister Initiatoren von Spar- und Darlehenskassenvereinen waren. Die aktive Mitarbeit des Pfarrers etwa im Verwaltungsrat, des Bürgermeisters im Vorstand oder des Lehrers als Vereinsrechner schuf die erforderliche Vertrauensbasis für alle, die ihr Geld zinsbringend anlegen wollten oder die ein Darlehen benötigten.


1936: Zwölf Sämaschinen treffen auf dem Bahnhof Blankenheim ein
Foto: Volksbank Euskirchen

Für die frühen genossenschaftlichen Zusammenschlüsse bot das damalige Gesellschaftsrecht noch keine angemessene Rechtsform, allenfalls die der „erlaubten Privatgesellschaft“. 1867 wurde dann das „preußische Gesetz betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften“ erlassen. 1889 folgte das „Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“. Dieses Genossenschaftsgesetz ist mit der Novellierung des Jahres 1974 nach wie vor gültig.

Damals wie heute verstehen sich Genossenschaften als Personengesellschaften, die auf die „Gesellschafter“, also auf Mitglieder oder Anteilseigner, ausgerichtet sind. Laut Gesetz verfolgen die Genossenschaften nicht das Ziel der größtmöglichen Gewinnmaximierung, sondern sie sind verpflichtet, Anteilseigner und Kunden umfassend zu fördern (Förderungsauftrag). Genossenschaftliches Arbeiten orientiert sich bis auf den heutigen Tag an den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

Die genossenschaftliche Selbsthilfe besteht darin, daß sich Bewohner eines Wirtschaftsraumes als Solidargemeinschaft zusammenschließen, um bestimmte, allgemein auftretende Probleme - im 19. Jahrhundert waren es vor allem Zinswucher, Versorgungsunsicherheit und Produktionsmittelbeschaffung - gemeinsam zu lösen. Als demokratisch organisiertes Unternehmen definiert und verwirklicht die Einzelgenossenschaft ihre geschäftspolitischen Ziele in Eigenzuständigkeit (Selbstverantwortung). Oberstes Organ ist die Generalversammlung der Anteilseigner. Sie wählt aus ihrer Mitte den Aufsichtsrat, der den Vorstand ernennt und dessen Geschäftsführung überwacht (Selbstverwaltung).

Die Selbstverwaltung bestand in der genossenschaftlichen Gründerzeit auch darin, daß ausschließlich ehrenamtliche Aufsichtsräte, Vorstände und Rechner tätig waren. Die Vergütung für den Rechner setzte die Generalversammlung fest. Der Betrag richtete sich nach dem Arbeitsanfall, der zum Teil anhand der Buchungsposten ermittelt wurde. Der Rechner hatte eine Sicherheit zu leisten, meist in Form einer Bürgschaft. Als Sicherheit hinterlegt beispielsweise der Rechner des Caller Spar- und Darlehnskassenvereins (gegründet 1896) beim Vorsitzenden (Pfarrer) „ein Tafelservice in Silber, Wert 600 Mark, in verschließbarem, rotledernem großem Etui“.

Da man die Arbeit für die Genossenschaft als Ehrenamt verstand, waren die Bezüge des Rechners knapp bemessen. Im Protokollbuch des 1899 gegründeten Marmagener Spar- und Darlehnskassenvereins steht im Bericht über die Generalversammlung des Jahres 1903 die folgende Bemerkung: „Der Herr Vereinsvorsteher machte der Versammlung bekannt, daß der Rechner im laufenden Geschäftsjahr ca. 130 Mark verdient. Der Herr Vereinsvorsteher forderte eventuelle Reflektanten, die billiger arbeiten wollen, auf, sich zu melden.“


Heute noch erhalten: Notstelle für den Hufbeschlag
Foto: Amt für Rheinische Landeskunde

Wie echt genossenschaftliche Gesinnung gelebt wurde, zeigt ein Zitat aus dem Protokollbuch des ebenfalls 1899 gegründeten Kreuzberger Darlehnskassenvereins: „Dem langjährigen Vorsitzenden wurde für seine Verdienste seit der Gründung der Genossenschaft eine einmalige Remuneration (Vergütung) von 240 Mark von der Generalversammlung bewilligt. Der Vorsteher K. erklärt hierauf, daß er diese Dienste dem Wohlwollen des Vereins gegenüber geleistet habe und dankte bestens für diese ihm zuteil gewordene Anerkennung und erklärte dann weiter, daß er diesen Betrag den Mitgliedern schenken wolle zur Anzahlung der versprochenen ersten zwei Mark auf den auf zehn Mark erhöhten Geschäftsanteil.“ In der gleichen Kasse verzichtete der Rechner 1910 auf eine Remuneration von 100 Mark „zugunsten eines Mitgliedes, welches durch Unglücksfälle schwer heimgesucht wurde“.

Das Geheimnis des Erfolges, den die Genossenschaften seit ihrer Gründung hatten liegt zweifelsohne in der Bindung an einen überschaubaren Wirtschaftsraum, was die Voraussetzung für ein individuelles, selbstverwaltetes Wirken schuf. Vor allem vor der Jahrhundertwende, als die einzelne Ortschaft noch als mehr oder weniger autarker Wirtschaftsorganismus fungierte, konnten die Probleme der heimischen Bevölkerung am besten in der örtlichen Gemeinschaft gelöst werden. Bezeichnend für diese Gegebenheiten sind die Protokolle über Höhe und Zweck von Darlehensaufnahmen durch die Mitglieder der Genossenschaften.

Das Protokollbuch der Spar- und Darlehnskasse Kreuzberg enthält beispielsweise für das Jahr 1899 die folgenden Angaben: „Das erste Darlehen wurde genehmigt dem Tagelöhner W. L. in Kreuzberg in Höhe von 300 Mark, rückzahlbar in zehn Jahren gegen Hypothek bei 4,5 Prozent Zinsen und einer einmaligen Provision von 0,5 Prozent. Das Darlehen wird verwandt zur Abtragung anderweitiger Schulden.“ An anderer Stelle heißt es: „Das Darlehen wird nachgesucht, um andere Schulden zu decken, welch bestehen, um selbständig zu werden.“ Oder zur Begründung eines weiteren Antrags: „Das Darlehen wird nachgesucht, um aus Wucherhänden zu kommen.“

Das Protokollbuch des 1886 gegründeten Darlehnskassenvereins Flamersheim enthält bei den Darlehnsnehmern einige für die damalige Zeit typische Berufsangaben: Ackerer, Tagelöhner, Bleihüttenarbeiter, Steiger, Pflasterer, Wegebauer. Im Protokollbuch der Spar- und Kreditbank Kall werden zahlreiche Handwerksmeister und selbständige Gewerbetreibende benannt, darunter ein Gerbereibesitzer und ein Faßbindermeister, aber auch Fabrikarbeiter und Bergleute. Letztere dürften wohl dem Ziegenzuchtverein angehört haben, der kurz vor der Jahrhundertwende „ein Darlehen erhielt über 100 Mark unter Bürgschaft des Gemeindevorstehers von Call für Zahlung der gegen Nachnahme angekommenen ausländischen Ziegen.“

Gemäß den Vorstellungen Raiffeisens nahmen die meisten Spar- und Darlehnskassenvereine bereits im Gründungsjahr den gemeinschaftlichen Warenbezug auf. Um neue Bewirtschaftungsformen populär zu machen, organisierten die Genossenschaften Vorträge über die Anwendung von Düngemitteln oder die Saatgutpflege. Auf einer Versammlung des 1884 gegründeten Darlehnskassenvereins Kirchheim wurde „das gute Ergebnis der Analysen der Düngemitteluntersuchungen“ bekanntgegeben. Diese Analysen nahm die Genossenschaft laufend vor, um die Mitglieder vor Übervorteilungen zu bewahren.

Der sogenannte Consumbezug umfaßte schwerpunktmäßig Dünge- und Futtermittel, Saatgut, Briketts und Kohlen. In Notzeiten wurden auch Lebensmittel und Bekleidungsstücke besorgt. Im Jahre 1911, als es durch Hitze und Trockenheit in der Eifel zu einem totalen Ernteausfall kam, beauftragten die Mitglieder der Kreuzberger Genossenschaft ihren Vorstand, „wegen dem Notstand durch den Verein gemeinsam Reis, Bohnen, Erbsen und Graupen zu beschaffen“. Als zusätzliche Maßnahme bezuschußte die Vereinskasse den Ankauf von Thomasmehl mit 25 Pfennigen je Zentner.

Gründungsjahre der Volksbanken und Raiffeisenbanken







Spar- und Darlehnskasse Lommersdorf
Raiffeisenbank Weilerswist
Spar- und Darlehnskasse Dollendorf
Spar- und Darlehnskasse Ripsdorf
Raiffeisenbank Euskirchen (Stotzheim)
Volksbank Blankenheim
Spar- und Darlehnskasse Antweiler-Lessenich
Raiffeisenbank Dreiborn
Raiffeisenbank Zülpich
Spar- und Kreditbank Kall
Spar- und Darlehnskasse Kreuzberg
Raiffeisenbank Marmagen
Volksbank Euskirchen
Raiffeisenbank Bleiberg
Volksbank Gemünd
Raiffeisenbank Hocheifel
Raiffeisenbank Füssenich
Raiffeisenbank Sinzenich
Raiffeisenbank Veytal
Raiffeisenbank Bad Münstereifel
Raiffeisenbank Schleiden
Spar- und Darlehnskasse Nettersheim

1880
1887
1887
1888
1889
1894
1895
1896
1896
1896
1899
1899
1900
1900
1901
1902
1903
1904
1907
1909
1922
1925


Die typische Bezogenheit der Genossenschaft auf die Bevölkerung ihres Geschäftsbezirks blieb bestehen. 1920, als besonders das Rheinland unter den Folgen des Ersten Weltkriegs litt, kaufte die Raiffeisenbank Stotzheim (gegründet 1889) zur Unterstützung der Bevölkerung einen Waggon Weißkohl, ferner Unterhosen und Socken. - Die Nennung weiterer Beispiele würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Es sei jedoch daran erinnert, in welch starkem Maße sich die Genossenschaften nach dem Zweiten Weltkrieg engagierten, als alle Bevölkerungskreise vor der Notwendigkeit standen, einen neuen Anfang zu finden.


Euskirchen 1914: Die Gewerbebank
Foto: Volksbank Euskirchen

Entsprechend dem Charakter der Region wurden die genossenschaftlichen Kreditinstitute des Kreises Euskirchen in vorwiegend ländlich geprägten Gemeinden gegründet. Eine Ausnahme bildet die Volksbank Euskirchen, die 1900 auf Initiative des „Vereins selbständiger Handwerker und Gewerbetreibender“ in städtischem Milieu entstand. Die von 67 weitblickenden Bürgern ins Leben gerufene „Spar- und Kreditgenossenschaft“ erhielt 1914 den Namen „Gewerbebank“, um 1942 in „Volksbank Euskirchen“ umzufirmieren.

Die geschäftliche Tätigkeit der Kreditgenossenschaften verlief seit der Jahrhundertwende parallel mit der Entwicklung der deutschen Gesamtwirtschaft. Der Erste Weltkrieg und die Inflation des Jahres 1923 hinterließen bei den Banken ebenso nachhaltige Spuren wie 1945 der totale Zusammenbruch oder die Währungsreform von 1948, die gewissermaßen den Startschuß zum Wiederaufbau gab.

Das Gedankengut von Raiffeisen und Schultze-Delitzsch sowie die genossenschaftliche Rechtsform erwiesen sich in jeder Situation als zuverlässige geschäftspolitische Maximen. Da sich die Genossenschaften als auf die Mitglieder bezogene Unternehmen, nicht aber als Selbstzweck verstehen, konnten sie den veränderten Gegebenheiten der letzten 20 Jahre in einigen Fällen dadurch Rechnung tragen, daß sich zwei oder mehrere Banken zu größeren Einheiten zusammenschlossen. Ziel derartiger Fusionen war es stets, die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erledigung des schnell wachsenden Geschäftsverkehrs zu verbessern und den Kunden ein noch breiteres Dienstleistungsangebot zu machen. Daß Fusionen nicht gegen den Willen der Bankteilhaber zustande kommen, garantiert das Genossenschaftsgesetz. Es schreibt für derartige Beschlüsse eine 75%ige Mehrheit vor.

Der historische Rückblick läßt die Wesensmerkmale erkennen, welche genossenschaftliches Handeln bestimmen. Von Bedeutung bleibt vor allem die Feststellung, daß es sich bei jeder Genossenschaft nicht nur um ein ökonomisches, sondern auch um ein soziales Gebilde handelt, das die Prinzipien der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung in einem überschaubaren Wirtschaftsraum realisiert. Zudem haben die Genossenschaften ihre demokratische Organisationsstruktur beibehalten. Im Gegensatz etwa zu anderen Rechtsformen gibt es keine Stimmrechts-Kumulierung.

Gleichgültig, wieviele Geschäftsanteile das Einzelmitglied hat, alle Abstimmungen in der Generalversammlung vollziehen sich nach dem bewährten Grundsatz: „Ein Mann - eine Stimme.“

Die 22 gegenwärtig im Kreis Euskirchen tätigen Volksbanken und Raiffeisenbanken verfügen mit rund 22.000 Anteilseignern über einen breiten Mitgliederstamm, der eine enge Verzahnung mit Wirtschaft und Bevölkerung des Kreisgebietes gewährleistet. Zudem ist bei rund 151.000 Kundenkonten statistisch beinahe jeder Bürger des Kreises (rund 157.000 Einwohner) Kunde einer genossenschaftlichen Bank. Ein nach wie vor wertvoller Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung wird dadurch geleistet, daß 18 Kreditinstitute sogenannte gemischtwirtschaftliche Genossenschaften sind, die entsprechend der Raiffeisen'schen Konzeption neben dem Geld- auch das Warengeschäft betreiben. Der Jahresumsatz liegt in dieser Sparte bei 56 Millionen DM.

Die 22 Volksbanken und Raiffeisenbanken des Kreises Euskirchen unterhalten 50 Zweigstellen, so daß sie an insgesamt 72 Orten des Kreises vertreten sind. Die Banken beschäftigen 320 Angestellte, darunter 40 Auszubildende. Es entspricht dem Sozialverpflichteten Charakter der genossenschaftlichen Kreditinstitute, daß sich die Zahl der Auszubildenden allein im vergangenen Jahr um sechs erhöhte, während die Zahl der Angestellten konstant blieb.

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken waren für alle Einwohner eines Ortes gegründet worden. An dieser umfassenden Ausrichtung hat sich naturgemäß nichts geändert. Die Genossenschaften sind leistungsfähige Geschäftspartner, gleichgültig ob es sich bei den Kunden um private Sparer und Anleger, um Industrie- oder Wirtschaftsbetriebe bzw. um die Landwirtschaft handelt. Die Devise, daß der Einzelne im Mittelpunkt des Bankgeschäftes stehen muß, bleibt für die 22 genossenschaftlichen Kreditinstitute verbindlich.

Die Kunden honorieren diese Geschäftspolitik. Im vergangenen Jahr beispielsweise wuchs die Bilanzsumme um 17,8 Prozent (Bundesdurchschnitt 11,4 Prozent) auf 530 Mio. DM. Die Kreditnachfrage stieg überproportional um 27,0 Prozent (Bundesdurchschnitt 9,5 Prozent) auf 325 Mio. DM, während sich die Gesamteinlagen um 15,9 Prozent (Bundesdurchschnitt 8,9 Prozent) auf 452 Mio. DM erhöhten.

Um die umfassende Erfüllung aller Kundenwünsche zu gewährleisten, schufen die in der Bundesrepublik tätigen annähernd 5000 Volksbanken und Raiffeisenbanken, die eine Bilanzsumme von über 200 Mrd. DM aufweisen, den genossenschaftlichen Verbund. Zu ihm gehören als bedeutendste Unternehmen die DG Bank als überregionales Spitzeninstitut der Kreditgenossenschaften, zehn regionale Zentralbanken, die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank, die Union-Investment-Gesellschaft sowie die R + V Versicherungsgruppe.

Mit diesen und anderen Unternehmen tritt die einzelne Volksbank oder Raiffeisenbank in Verbindung, sofern das zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich ist. Dadurch können dem Geschäftspartner die Dienstleistungen bundesweit tätiger Unternehmen angeboten werden. Der Bezugspunkt bleibt jedoch für ihn in jedem Falle die Volksbank oder Raiffeisenbank am Ort, die seine individuellen Belange am besten kennt und durch eine auf die Person bezogene Beratung die gewissermaßen maßgeschneiderte Problemlösung anbieten kann.

Entnommen: Kreises Euskirchen - Jahrbuch 1979

© Copyright wisoveg.de 2003
© Copyright 2003 Kreisarchiv
Zu den Euskirchener Wisoveg-Seiten
Zur Homepage